Geplante Verschärfung des niedersächsischen Hundegesetzes

30. Juli 2009

Berufsverband der Hundeerzieher stellt sich hinter Hundehalter

Im Herbst will der Niedersächsische Landtag über eine Verschärfung des „Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden“ beraten. Geplant ist unter anderem eine Maulkorb- und Leinenpflicht für alle Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind. „Eine Pauschalverurteilung nach Größe und Gewicht macht überhaupt keinen Sinn und vermittelt eine falsche Sicherheit“, erklärt Rainer Schröder (51), Vorsitzender des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV). Daher unterstützt der BHV die für den 2. August 2009 in Hannover geplante Demonstration von Hundehaltern gegen den Gesetzentwurf.

Nach Ansicht der rund 620 BHV-Mitglieder ist der Plan von Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) genauso abzulehnen wie der von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag, der die Einführung einer Rasseliste anhand der niedersächsischen Beißstatistik vorsieht. In allen Anträgen wäre eine Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht nur über einen so genannten Wesenstest möglich.

„Wenn die Regierung eine Reglementierung will, gibt es sinnvollere Instrumente als einen Wesenstest“, sagt Schröder, „beispielsweise einen Hundeführerschein, wie ihn der BHV erarbeitet hat.“ Die Erfahrungen des Hundeerziehers und Verhaltensberaters zeigen: „Eine maximale Sicherheit erlangt man nur über geschulte Hundehalter und gut sozialisierte Hunde.“ In dem Vorbereitungskurs auf die Hundeführerschein-Prüfung werden Besitzer und Vierbeiner gemeinsam auf die Bewältigung verschiedenster Alltagssituationen vorbereitet.

Für sinnvoll hält der BHV auch die Einführung einer Chip-Pflicht, sodass jeder Hund registriert ist und identifiziert werden kann.

Änderung des niedersächsischen Hundegesetzes gestoppt

Eine Welle der Kritik bremst das geplante neue Hundegesetz der Landesregierung. Die Änderungen werden nicht mehr wie vorgesehen in diesem Herbst in den Landtag eingebracht. CDU-Fraktionschef David McAllister sagte gestern in Hannover: „Die Beratung ist für 2010 vorgesehen. Es gibt gar keine Notwendigkeit, das Hundegesetz im Eilverfahren durchzusetzen.“ Nach dem Gesetzentwurf, der aus dem Agrarministerium eingebracht wurde, sollten Hundehalter, deren Vierbeiner größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe oder schwerer als 20 Kilo sind ihre Kompetenz im Umgang mit dem Tier zukünftig nachweisen müssen.
Der Gesetzentwurf stieß unter anderem beim Koalitionspartner FDP auf Kritik, zudem meldeten auch Hundeverbände, Tierärzte und auch der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV) Protest an.