Fördermitgliedschaft

Jeder, der die Arbeit des BHV unterstützen möchte und sich zu den in § 4 und § 5 der Satzung des BHV genannten Zielen und Grundsätzen bekennt, kann eine Fördermitgliedschaft beantragen.

Fördermitglieder erhalten 20 % Ermäßigung auf die Gebühren der BHV-Frühjahrs- und Herbstweiterbildungsveranstaltungen. Sie werden regelmäßig von uns über die Entwicklung zu wichtigen Themen informiert und üblicherweise zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Sie haben ein Informations- und Vorschlagsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.

Als Fördermitgliedsbeitrag sind Beträge ab € 75,- pro Jahr möglich.

Die Satzung des BHV sowie die Antragsformulare für die Mitgliedschaft finden Sie unten zum Download.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.