AGB für Veranstaltungen
1. Anmeldung, Teilnahme und Vertragsabschluss
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Bereich der privaten Bildungsangebote der BHV Service UG und des BHV e.V.
- Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme erfolgt schriftlich mit einer Anmeldung oder der Unterzeichnung des Teilnahmevertrags mit Zusendung des Anmeldeformulars oder Online durch Ausfüllen und Absenden des Onlineanmeldeformulars. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag erlangt Gültigkeit sobald der/die Teilnehmer/in eine Bestätigung in Textform von der BHV Service UG/dem BHV e. V. erhält.
- Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem/der Teilnehmer/in erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind von dem/der Teilnehmer/in selbst zu prüfen. Die BHV Service UG/der BHV e. V. beraten und informieren den/die Teilnehmer/in über die Bedingungen und Anforderungen. Über Ausnahmen entscheidet die BHV Service UG/der BHV e. V.
- Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der/die Teilnehmer/in die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, behält sich die BHV Service UG/der BHV e. V. den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
2. Zahlung
- .Die Lehrgangsgebühren gehen aus dem Teilnahmevertrag/dem Online-Anmeldeformular hervor.
- Die Lehrgangsgebühren werden dem/der Teilnehmer/in in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, ist die gesamte Gebühr 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
- Eine Zahlung in gleichbleibenden Beträgen (Zahlungsraten) oder zu abweichenden Fälligkeitsterminen kann vereinbart werden. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform.
- Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Lehrgangsteilnahme ist erst nach vollständiger Zahlung der Gebühr möglich.
- Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich persönlich zur Zahlung der Lehrgangskosten. Eine Rechnungslegung an einen Dritten (z.B. Arbeitgeber) kann nach dem Einreichen einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung desselben erfolgen.
3. Rücktritt und Kündigung
- Ein fristgerechter Rücktritt bedarf der Schriftform.
- Der/die Teilnehmer/in kann 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt bzw. Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Bei modular aufgebauten Veranstaltungen wird die gesamte Teilnahmegebühr für den kompletten Lehrgang fällig.
- Die BHV Service UG/der BHV e. V. können den Vertrag jederzeit fristlos aus wichtigen Gründen kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten aus den Punkten 4.1 und 4.2 auch ohne eine vorherige schriftliche Abmahnung durch die BHV Service UG/den BHV e. V, die schuldhafte Störung des Lehrgangsablaufs sowie ein erheblicher Verzug (3 Monatsraten) bei der Zahlung der Gebühren.
- Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die BHV Service UG/den BHV e. V. hat der/die Teilnehmer/in die Lehrgangsgebühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen zu entrichten.
4. Mitwirkungspflichten
- Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die geltende Hausordnung und die Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Den Anweisungen der Leitung des Standortes sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsbetriebs ist Folge zu leisten. Eine Störung des Lehrgangsablaufs ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Lehrgangsdauer besteht Anwesenheitspflicht. Bei Versäumnissen bzw. Fehlzeiten von mehr als 10% gilt der Lehrgang als nicht bestanden. Eine Weiterführung des Lehrganges und eine Zulassung zur Prüfung trotz erreichter maximaler Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen und unter Prüfung der Wahrscheinlichkeit eines zu erwartenden erfolgreichen Lehrgangsabschlusses sowie in Rücksprache mit eventuellen Kostenträgern möglich. Ein Anspruch des/der Lehrgangsteilnehmer/in auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühr oder kostenfreier Teilnahme an einem Folgelehrgang besteht nicht.
5. Haftung
- Die BHV Service UG/der BHV e. V. haftet nicht für Schäden, die der/die Teilnehmer/in bei oder durch praktische Übungen, die Teilnahme an solchen Übungen, oder durch die unsachgemäße Verwendung von Übungsmaterial entstehen. Ebenfalls haftet die BHV Service UG/der BHV e. V. nicht für Schäden oder Verletzungen, die sich ein/eine Teilnehmer/in durch eigene Überschätzung, nichtsachgemäße Nutzung oder Verhalten oder Nichtbeachtung der Hinweise des BHV Service UG und/oder BHV e. V. Personals zuzieht. Davon unberührt ist die Haftung der BHV Service UG/des BHV e. V. für die Fälle, in denen das BHV Service UG/BHV e. V. Personal diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
- Die BHV Service UG/der BHV e. V. haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl selbst eingebrachter Sachen oder die Garderobe des/der Teilnehmer/in.
6. Verzugskosten
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben.
7. Datenschutz
Mit der automatischen Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie späterer Information erklärt sich der/die Lehrgangsteilnehmer/in ausdrücklich einverstanden. Die BHV Service UG/der BHV e. V. verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und den Datenschutzgesetzen der Länder zu entsprechen.
8. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Ludwigshafen (BHV-Service UG) bzw. Frankfurt am Main (BHV e. V.) vereinbart.
9. Seminarausfall
Die BHV Service UG/der BHV e. V. behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe, angekündigte Veranstaltungen jederzeit abzusagen. Bei einer Terminabsage durch die BHV Service UG/den BHV e. V. erhält der Teilnehmer die bezahlten Gebühren zurück oder erhält auf Wunsch einen neuen Termin. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absagen eines Seminars, bestehen nicht.
10. Seminarinhalt/ -durchführung
- Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Leistungsumfang aus der aktuellen Seminarbeschreibung. Die BHV Service UG/der BHV e. V. behält sich vor, Ersatzreferenten einzusetzen und den Seminarinhalt geringfügig zu ändern bzw. den neuesten Anforderungen und Programmstandards anzupassen.
- Bei Störungen und Übertragungsfehler, die nicht von der BHV Service UG/dem BHV e. V. zu verantworten sind, übernimmt die BHV Service UG/der BHV e. V. keinerlei Haftung.
- Bei der Teilnahme an Online-Seminaren ist jeder Teilnehmende selbst verantwortlich, die technischen Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.
- Der Link für Online-Veranstaltungen wird spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn versendet. Bei Nichterhalt der E-Mail besteht eine Holschuld des Teilnehmers.
- Die BHV-Service UG/der BHV e. V. behält sich vor, geplante Präsenzveranstaltungen auch kurzfristig ausschließlich als Onlineveranstaltungen anzubieten. Hieraus leitet sich ausdrücklich keine Forderung des/der Teilnehmer/in ab.
11. Zertifikat
Am Ende eines durchgeführten Seminars erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die durchgeführten Inhalte in Form eines Zertifikates.
12. Sonstiges
- Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es wird in diesem Fall von beiden Vertragsparteien eine Lösung angestrebt, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen entspricht.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen unbedingt der Schriftform.