Richtlinien für die BHV-Mantrailing-Sport-Prüfung

Allgemeine Bestimmung

Prüfungsstufen

Die BHV-Mantrailing-Sportprüfung kann gemäß den Vorgaben der Anlage 2 und 3 in fünf Schwierigkeitsstufen geprüft werden. Die Prüfungsstufe wird bei der Anmeldung von dem Prüfungsteilnehmer verbindlich angegeben.
Die einzelnen Prüfungsstufen der BHV-Mantrailing-Sportprüfung können in der vorgeschriebenen Reihenfolge 1- 5 zu absolviert werden, dies ist allerdings nicht vorgeschrieben. Der Teilnehmer kann sich für eine Prüfungsstufe anmelden. Eine Stufe kann beliebig häufig absolviert werden. Wird dieselbe Prüfungsstufe dreimal nicht bestanden, muss das Team vor einer erneuten Prüfung derselben Prüfungsstufe die niedrigere Stufe wiederholen und bestehen.
 
Die Prüfungsstufen PT1 und PT2 erfahren eine Unterteilung in PT1A und PT1B sowie PT2A und PT2B.
PT1A und PT2A verlaufen in unbebautem und/oder bebautem Gebiet (z.B. kleine Ortschaften, Ortsrandlage).
PT1B  und PT2B verlaufen außerhalb von Ortschaften, in Feld- und Waldlage.
Der Prüfling kann bei der Anmeldung angeben, ob er PT1 A oder PT1 B wählt.
Die Prüfungsstufe 1 bzw. 2 gilt als bestanden, wenn entweder PT1A oder PT1B,  bzw. PT2A oder PT2B bestanden sind.
Die jeweils nicht absolvierte Unterteilung der Prüfungsstufe 1 bzw. 2 kann zusätzlich freiwillig abgelegt werden. Ist die Stufe 1 bzw. 2 durch Absolvieren eines Teils als bestanden gewertet, gilt dieses Prüfungsergebnis, auch wenn die Wertung der Stufe 1 bzw. 2 bei freiwilliger Absolvierung des jeweils anderen Prüfungsteiles in der Auswertung als nicht bestanden gewertet wird.
 
Hier soll dem Prüfungssuchteam zum Einstieg in die BHV-Mantrailing-Sportprüfung die Möglichkeit gegeben werden, die Prüfungsstufe 1 bzw. 2 in einer Umgebung zu absolvieren, die dem Suchteam ggfls. bessere Voraussetzungen bietet.
 
Es ist möglich, an aufeinanderfolgenden Tagen einzelne Prüfungsstufen, bzw. ein Blind Date abzulegen. An einem Tag ist einem Prüfungsteam die Teilnahme an je einer Prüfungsstufe bzw. je einem Blind Date möglich. Es ist nicht möglich, an einem Tag sowohl eine Prüfungsstufe als auch ein Blind Date abzulegen.

Blind Date

Ein Blind Date für die jeweilige Prüfungsstufe findet erst ab 3 Teams statt. Die Teilnahme am Blind Date ist unabhängig vom Erreichen der Prüfungsstufen. Die Schwierigkeit der Aufgaben orientiert sich am Leistungsstand des Hundes, das auf dem Anmeldeformular angegeben werden muss. Es können zwei Prüfer  an einem Veranstaltungsort gleichzeitig prüfen, sofern die
Voraussetzungen hierfür ausreichend sind. Mit zwei Prüfern können bis zu 12 Teams in Stufe 1 und 2, bis zu 10 Teams in Stufe 3 und sowie bis zu 8 Teams in Stufe 5 geprüft werden.
Läufige Hündinnen können am Blind Date teilnehmen, starten aber immer als letzte in der Prüfungsreihenfolge. Läufige Hündinnen sind dem Prüfer bis spätestens zum Vorabend des Blind Date zu melden.

Leistungsklassen

BHV-Mantrailing-Sport-Prüfungen und Blind Dates werden in fünf Leistungsklassen abgelegt:

  • 1A + 1B
  • 2A + 2B
  • 3
  • 4
  • 5

Jede Stufe hat unterschiedliche Voraussetzungen. Es wird u.a. unterschieden in Geländearten, Richtungswechsel, Längen, Alter der Spuren, Auffindesituationen und Art der Geruchsartikel.

Hilfsmittel

Der Einsatz folgender Hilfsmittel ist erlaubt:

  • Fest verschnalltes Halsband oder Halsband mit Zugstopp
  • Führleine
  • Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
  • Suchleine (maximal 10 Meter lang)
  • Sicherheitsweste (Hundeführer)
  • Taschenlampe/Stirnlampe oder andere Lichtquelle Hundeführer
  • Sicherheitsweste/-halsband oder Kennzeichen Suchhund
  • Wasser/Getränke für Hund und Hundeführer
  • Belohnung für den Hund
  • Weitere Hilfsmittel, die der Hundeführer benötigt – nach Absprache mit dem Prüfer

Hundehalter mit Behinderung und Halter von Hunden mit Behinderung dürfen nach Absprache mit dem Prüfer andere Hilfsmittel einsetzen.

Bewertung

Das Suchteam erhält die Bewertung „bestanden“, wenn der Trail von Anfang bis Ende der Geruchsspur nachvollziehbar ausgearbeitet wurde, der Hund deutlich erkennbares Suchverhalten gezeigt hat, das Suchteam die Suchperson in der vorgeschriebenen Ausarbeitungszeit findet und der Teilnehmer diese Person dem Prüfer unaufgefordert benennt. Alle anderen Ergebnisse führen zu der Bewertung „Nicht bestanden“.
Ein Ausschluss des Hundes oder des Teilnehmers von der Prüfung führt automatisch zu der Bewertung „Nicht bestanden“.
Die Ergebnisse der Prüfung werden vor Ort vom Prüfer mitgeteilt und in einer Urkunde dokumentiert. Diese erhält der Teilnehmer nach der Prüfung vom Prüfer. Die Entscheidung des Prüfers ist endgültig und nicht anfechtbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Bestehen der Prüfungsstufen beinhaltet keine Anerkennung zur Einsatzqualifikation eines Suchhundteams als Rettungshundeteam.

Wiederholung der Prüfung

Bei Nichtbestehen der Prüfung kann die entsprechende Prüfungsstufe frühestens am kommenden Tag wiederholt werden.

Melde- & Prüfungsgebühren

Die Gebühren für die Prüfung betragen insgesamt 70,00 Euro je Team bzw. 60,00 Euro je Team für Inhaber des BHV-Hundeführerscheins. Bei nicht fristgerecht entrichteter Zahlung entfällt die Berechtigung zur Teilnahme. Eine Rückerstattung der Gebühren erfolgt lediglich, wenn die Prüfung vom Veranstalter oder Prüfer abgesagt werden muss, nicht jedoch, wenn das angemeldete Team den Prüfungstermin absagt oder zur Prüfung nicht antritt.

Voraussetzungen

Der Rahmenvertrag muss vom Veranstalter und von der BHV-Service UG unterschrieben vorliegen.

Die einzelnen Prüfungsstufen werden je nach Anforderung der Prüfungsstufe in unterschiedlichen Ortslagen geprüft. Der Prüfer verpflichtet sich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und hat zu klären, ob die ausgewählten Prüfungsorte genutzt werden dürfen. Hierbei sind die kommunalen, regionalen und überregionalen Bestimmungen einzuhalten.

Erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Prüfer einzuholen. Eine Prüfung findet statt, wenn sich für Prüfungsstufe 1 und 2 mindestens 3 Teams, für Prüfungsstufe 3 – 6 mindestens 2 Teams verbindlich angemeldet haben. Dies gilt auch für die Blind Dates. 
An einem Tag können in den Prüfungsstufen 1 und 2 mindestens 3 und maximal 6 Teams, in den Prüfungsstufen 3 und 4 mindestens 2 und maximal 5 Teams und in Prüfungsstufe 5 und 6 mindestens 2 und maximal 4 Teams pro Prüfer geprüft werden. Dies gilt auch für die Blind Dates. Bei Blind Dates können zwei Prüfer gleichzeitig am gleichen Veranstaltungsort prüfen, sofern die Voraussetzungen hierfür ausreichend sind. 
 

Der Hund muss …

  • … beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein
  • … augenscheinlich gesund und in der Lage sein, die Prüfung zu bewältigen. Kranke und ansteckungsverdächtige Hunde sind von der Prüfung ausgeschlossen
  • … mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein

Läufige Hündinnen können an der Prüfung teilnehmen, starten aber immer als letzte in der Prüfungsreihenfolge. Läufige Hündinnen sind dem Prüfer bis spätestens zum Vorabend der Prüfung zu melden.

Sollten behördliche Auflagen (Maulkorb- oder Leinenpflicht) vorliegen, ist dies dem Prüfer bei Anmeldung schriftlich mitzuteilen.

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass …

  • … der Hund einen - gemäß dem jeweiligen Landesgesetz oder Verordnung - entsprechenden Impfschutz besitzt (vom Tierarzt bescheinigte Befreiungen werden anerkannt)
  • … eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung besteht

Pro Prüfung kann jeweils nur ein Team (1 Hund + 1 Person) geprüft werden. Möchten sich zwei Personen mit dem gleichen Hund prüfen lassen, so ist ein weiterer Prüfungstag zu wählen.

Möchte eine Person mit mehreren Hunden die BHV-Mantrailing-Sportprüfung machen, so muss die Person mit jedem Hund einzeln die Prüfung durchlaufen. Dies ist an einem Prüfungstag möglich.