Positionspapier des BHV zur Rolle des Hundes in unserer Gesellschaft. Besser als Rasselisten seien Mindestgrundsätze zur Sachkunde, Zucht, Haltung und rechtliche Vorgaben.
Der Hund als das älteste Haustier des Menschen ist nicht nur wichtiger Sozialpartner, sondern auch Kulturgut in unserer Gesellschaft.
Es darf daher nicht Ziel sein, den Hund aus der Gesellschaft zu verdrängen. Es geht um ein langfristiges Konzept, wie Menschen und Hunde harmonisch zusammenleben können.
Es geht nicht um die Frage "Menschenschutz oder Tierschutz", sondern um die Möglichkeit von Menschenschutz und Tierschutz!!!
Wir verurteilen aufs Schärfste das Verhalten gewisser Medien und Politiker in der derzeitigen Debatte um gefährliche Hunde, das zur Verleumdung Millionen unauffälliger Hundehalter und ihrer Hunde geführt hat. Das Ziel, die Bevölkerung zu schützen, ist durch dieses Vorgehen nicht gefördert worden.
Im Gegenteil: Es wird ein Gefährdungspotential erst geschaffen, da nach diesen Verordnungen eine artgerechte Hundehaltung nicht möglich ist. Zudem ist die Bevölkerung maßlos verunsichert und verängstigt worden.
Durch die Eilverordnungen wird gegen geltendes Tierschutzrecht und andere geltende Rechtsnormen verstoßen.
Um die Bevölkerung wirksam zu schützen, würde es vollkommen genügen, gegen einzelne, auffällig gewordene Hunde und/oder Halter entsprechende Auflagen zu verhängen und diese konsequent zu überwachen.
Wir schlagen vor, die unten genannten Forderungen des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. in einem Bundesgesetz zur Hundehaltung zu regeln. Die bestehenden Länderverordnungen werden damit außer Kraft gesetzt. Durch ein solches Gesetz ließe sich das Zusammenleben von Menschen und Hunden langfristig harmonisch gestalten.
Zucht:
- Hundezucht sollte über ein Heimtierzuchtgesetz geregelt werden. Das Heimtierzuchtgesetz sollte unter Mitarbeit von Ethologen, Genetikern, Hundeerziehern, Tierärzten, Tierschutzverbänden und Züchtern entwickelt werden
- Sachkundenachweis und Lizenz für Züchter
- Tiere, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen einen Verhaltenstest absolvieren. Unter Berücksichtigung der veränderten Lebensbedingungen, unter denen Hunde heute überwiegend gehalten werden, müssen die Zuchtziele neu überdacht werden. Ziel sollte der umweltsichere Begleit- und Familienhund sein
- Behörden sollten eine eigene Diensthundezucht betreiben
Haltung:
- Hundehalter, die freiwillig ihre Sachkunde nachweisen (theoretische Prüfung) und eine praktische Prüfung mit ihrem Hund ablegen, sollten steuerlich und bei den Versicherungsprämien begünstigt werden
- Vor Anschaffung eines Hundes sollte der Hundehalter in einer theoretischen Prüfung seine Sachkunde nachweisen müssen
- Hundehalter sollten verpflichtet werden, in Wohnbereichen und öffentlichen Anlagen den Kot ihrer Tiere aufzuheben. "Robbydogs" (siehe Schweiz) zur Entsorgung des Kotes sollten aufgestellt werden
- Kommunen müssen verpflichtet werden, einen angemessenen Teil der Erholungsgebiete als Hundeauslaufgebiete auszuweisen
- Grundsätzliche Leinenpflicht in innerstädtischen Bereichen
Recht:
- Pflicht zur Kennzeichnung aller Hunde mit einem Microchip
- Versicherungspflicht (Tierhalterhaftpflicht) für alle Hundehalter (Rabattsystem analog Kfz-Versicherung)
- Umsetzung des Verbotes von Qualzuchten
- gesetzlich verankerte ärztliche Meldepflicht bei Hundebißverletzungen
- Abschaffung von Rasselisten in den derzeit gültigen "Kampfhunde"-Verordnungen der Länder
- Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang nur bei auffällig gewordenen Einzeltieren nach sachkundiger Einschätzung
- Schutzdienstausbildung nur für Diensthunde
Sachkunde/Schulung:
- Schaffung und Anerkennung des Berufsbildes "Hundeerzieher und Verhaltensberater"
- Aufklärungsarbeit in Kindergärten und Schulen über Hundeverhalten und vernünftigen Umgang mit Hunden
