Vorsitzender Arne Christoph Winkler beim Zukunftsdialog Heimtier am 08. April 2025 in Berlin.
Als größter deutscher Berufsverband im Bereich Hundeausbildung war der BHV am 08. April 2025 zur Expert:innenrunde im Rahmen des Nachfolgetreffens des „Zukunftsdialog Heimtier“ in Berlin eingeladen. Thema war der „Sachkundenachweis für Heimtierberufe“. Es ging dabei u. a. um die Frage, worin Probleme bei der Anwendung bestehender Regelungen gesehen werden und wie Lösungsvorschläge aussehen könnten.
Die anwesenden Verbände hatten Gelegenheit, ein Kurzstatement hierzu abgeben. Arne Christoph Winkler vertrat den Standpunkt des BHV wie folgt:
Der BHV setztsich bereits seit dem Jahr 1996 für die Professionalisierung von Hundeberufen ein mit dem Ziel, ein anerkanntes Berufsbild des/der Hundeerzieher:in und Verhaltensberater:in als staatlich anerkanntem Beruf zu schaffen. Hierfür hat der Verband in Kooperation mit der IHK Potsdam schon im Jahr 2007 eine hochwertige verhaltens- und evolutionsbiologisch basierte Ausbildung für Hundetrainer:innen entwickelt, die laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geeignet ist, die Erlaubnis für Hundetrainer:innen nach §11, Abs.1, Nr. 8f (TierSchG) nachzuweisen.
Auch beim Einsatz von Schul- und Therapiehunden sowie in der Tierbetreuung setzt der BHV auf Qualität in der Ausbildung:
- Lehrgang "Schulhund im Einsatz (IHK)"
- Lehrgang "Tiergestützte Intervention (IHK)"
- Lehrgang zur Vorbereitung Sachkundeprüfung §11 Tierschutzgesetz
Statement:
Eine qualitativ hochwertige Ausbildung in der Sachkunde und die Einhaltung tierschutzrelevanter Vorschriften sind zur Unfallverhütung, der gesellschaftlichen Akzeptanz und damit auch für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche von signifikanter Bedeutung.
…und genau dabei gibt es aus Sicht des BHV deutlichen Optimierungsbedarf.
In den unterschiedlichen Bereichen gibt es unterschiedliche Professionalisierungsmöglichkeiten, die sich in Grad und Qualität gravierend voneinander unterscheiden. Die Tatsache, dass jedes Veterinäramt bei der Erteilung der Zulassung eigene Maßstäbe ansetzt, macht die Situation noch unübersichtlicher.
Darüber hinaus besteht eine „Sachkundepflicht“ nur für Personen, die die entsprechende Dienstleistung „gewerbsmäßig“ anbieten. Alle anderen benötigen keinerlei Sachkundenachweis.
Diese Situation macht es für Endkunden unmöglich, die Qualität der gewählten Dienstleistung transparent zu bewerten. Das birgt ein großes Risiko zur Unzufriedenheit und führt u. U. bis hin zur Selbst- und Fremdgefährdung. Das schadet nachhaltig dem öffentlichen Ansehen.
Lösungsvorschläge:
Einheitliche Regelung für Sachkunde, unabhängig der gewerblichen Tätigkeit, hin zu einer Sachkundeerlaubnis für alle tätigen Personen und Organisationen (z. B. regelbar über § 2 TSchG)
Der BHV e.V. favorisiert folgende Lösung:
- Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes nach Berufsbildungsgesetz. Zuerst für Hundetrainer:innen, da hierfür die Strukturen von der IHK Potsdam und dem BHV bereits geschaffen wurden und zur Verfügung stehen.
- Später können darauf aufbauend weitere Berufsbilder (Hundefrisör:in, Zootiertrainer:in, Züchter:in u.s.w.) geschaffen werden.
- Das würde sich auch mit der „Nizza Klassifikation“ decken, die die Tätigkeit des/r Tiertrainers:in bereits kennt.
Der BHV e.V. ist davon überzeugt, dass dieser Schritt deutlich zur Transparenz angebotener Dienstleistungen beiträgt und somit das Wohl der Tiere und die Endkundezufriedenheit verbessert und dadurch zur wirtschaftlichen Professionalität der Tierberufe beiträgt.
Weitere Informationen:
BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innenund Verhaltensberater/innen e.V.)
Alt Langenhain 22 * 65719 Hofheim
Fon: 06192-9581 136
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www.bhv-akademie.de
