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Die Fachjury hat nun die Gewinner ermittelt. Aus rund 40 Einsendungen haben sie die besten 20 Plätze bestimmt.
Die Veterinärämter in Deutschland verlangen im Rahmen der Erlaubnispflicht für Hundetrainer gemäß §11 TierSchG mitunter eine Dokumentationspflicht. Das Verwaltungsgericht Berlin schafft dazu nun Klarheit.
Die Prüfung zum Hundeerzieher und Verhaltensberater wird bundesweit als Sachkundenachweis anerkannt – darauf weist eine aktuelle Pressemitteilung der IHK Potsdam hin: www.ihk-potsdam.de